ProOberkotzau – die Bürgerinitiative e.V.

Aktuell:

Umgehungsstraße

20. Oktober 2024

Am 19. Oktober druckte die Frankenpost einen Bericht über den “Großen Spatenstich“.
Der Vorgang erinnert eher an ein peinliches Sandkastenspiel, vor Allem aber wurde
wieder der falsche Eindruck von der Endgültigkeit der Umsetzung des Baurechtes erweckt.
Wir verweisen hier auf die aktuelle Rechtslage, die einen weiteren Bürgerentscheid als zulässig und aussichtsreich beschreibt.
Dem weisungsgebundenen Staatlichen Bauamt würden weniger üppige Auftritte gut zu Gesicht stehen. Wie auch die Äußerungen der anwesenden Politiker nicht unbedingt
berücksichtigten, dass eine sehr hohe Anzahl der Bürger nach wie vor Gegner der Umgehung sind.

Hier die rechtliche Erläuterung der Situation:

Der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss führt dazu, dass für den Vorhabenträger (hier der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt) Baurecht besteht. Daraus resultiert die Berechtigung, das Bauvorhaben durchzuführen. Es ergibt sich jedoch keine rechtliche Pflicht und kein Zwang, die Ausführung tatsächlich vorzunehmen.

Offenbar besteht jedoch derzeit für das Staatliche Bauamt der Auftrag, das Vorhaben zu verwirklichen. Dieses ist aber im Behördenaufbau an die Weisungen der übergeordneten Behörden gebunden. Sobald seitens des Staatsministeriums, also der Bayerischen Staatsregierung, die Weisung erteilt würde, die eingeleiteten Maßnahmen zu stoppen, wäre das Staatliche Bauamt bei der Regierung von Oberfranken nicht mehr dazu befugt, dennoch fortzufahren.

Letztlich ist die politische Entscheidung zu treffen, ob der Bau tatsächlich vollzogen werden soll oder nicht. Diesbezüglich hat in der Vergangenheit die Bayerische Staatsregierung mehrfach betont, solche Projekte nicht zu verwirklichen, bei denen sich die Bürger vor Ort mehrheitlich gegen die Durchführung aussprechen. Soweit ersichtlich, wurde dies in der Praxis auch bisher jeweils so gehandhabt. Für den Fall, dass ein weiterer Bürgerentscheid eine Mehrheit gegen die Ortsumgehung ergeben würde, wäre die politische Entscheidung der Staatsregierung zu treffen, ob man sich über den Bürgerwillen hinwegsetzen möchte. Deshalb kann die Durchführung des Bürgerentscheid sehr wohl noch einen Einfluss auf die Durchführung der Maßnahme haben, jedoch nicht rechtlich, sondern politisch.

Info:

Bürgerbegehren

Liebe Bürger von Oberkotzau,

wir können Sie informieren, dass der Initiator des Bürgerbegehrens, Herr Peukes, gegen den Bescheid der Gemeinde Oberkotzau, den beantragten Bürgerentscheid nicht zuzulassen, Klage beim Verwaltungsgericht Bayreuth erhoben hat.

Die Klage erscheint aussichtsreich und wir werden sie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen.

Er vertritt damit unser aller Anliegen  –  mit persönlichem Kostenrisiko und erheblichem Aufwand.
Wie angekündigt wollen wir ihn hierbei begleiten.
Der Gemeinderat Oberkotzau hatte am 28. Mai diesen Jahres in einer bemerkenswerten Sitzung  beschlossen, die Zustimmung zu dem Bürgerentscheid zu verweigern.
Grundlage war ein dort vorgetragenes offenbar bestelltes Rechtsgutachten, das qualitativ und sachlich nicht unvoreingenommen ist.
Es gründet weder auf einer seriösen Datenbasis noch auf Nachvollziehbarkeit der verwendeten Nachweise.

Wir werden Sie über den weiteren Verlauf in Kenntnis setzen.

Jürgen Schmid
Erster Vorsitzender

So muss es bleiben!

Es ist unsere Heimat!

Archiv

Allgemeine Informationen zur Ortsumgehung Oberkotzau-Fattigau und zum vorherigen Bürgerbegehren 2021 finden sich hier.